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Leuchtstofflampen - Verbot

Die Ökodesign-Verordnung der EU 2019/2020 bildet die Grundlage für das Ende der Leuchtstoffröhren.

Im Jahr 2023 tritt das Verbot in Kraft.
Durch die Klimaziele erfüllen viele Produkte nicht mehr die Anforderungen der EU und dürfen nicht mehr produziert oder in die EU eingeführt werden.

Folgende Lampen sind zukünftig betroffen:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel --- Verbot ab 24.02.2023
  • Kreisförmige Leuchtstofflampen --- Verbot ab 24.02.2023
  • Lineare T5- und T8- Leuchtstofflampen --- Verbot ab 24.08.2023

Können die Produkte noch nach diesem Datum erworben werden?

Vorhandene Restbestände dürfen Sie auch nach dem 24.02.2023 bzw. 24.08.2023 kaufen und weiterverwenden. Sobald diese aber verkauft sind, ist die Beschaffung aber nicht mehr möglich!  Wir empfehlen Ihnen daher frühzeitige eine Umrüstung auf LED-Alternativen.
 

Möchten Sie Ihre Bestände an Leuchtstofflampen aber noch auffüllen und benötigen größere Mengen,

setzten Sie sich für dementsprechende Angebote bitte mit uns in Verbindung.
 

LED Alternativen:

 

Durch einen Umstieg auf LED-Alternativen sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern tun auch für unsere Umwelt etwas Gutes! Außerdem wird durch die geänderten RoHS-Richtlinien der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmittel verboten, was zur einer vorzeitigen Ausphasung bestimmter Lampen führt.


Mit unseren Partnern können wir auf eine Vielzahl von LED-Alternativen zugreifen. Selbstverständlich haben LEDs gegenüber Leuchtstofflampen einen deutlich geringeren Energieverbrauch.  Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam mit Ihnen die passenden LED-Alternativen für Ihre Beleuchtungsobjekte finden können. Wir unterstützen Sie gerne!

 

 

LSV