Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)

  • Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)
         
Da der Verkäufer Batterien und Akkus (bzw. Geräte in diesen Batterien und Akkus enthalten sind) verkauft, ist er
nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, den Käufer auf Folgendes hinzuweisen:    
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden,        
sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.   
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung     
oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien     
enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder       
Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch     
entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder     
in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückzugeben.  
             
Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche       
Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als       
Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.        
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und     
Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie     
zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:        
             
Pb: Batterie enthält Blei            
Cd: Batterie enthält Cadmium            
Hg: Batterie enthält Quecksilber